Zu Ihren Aufgaben zählen:

  • individuelle Beratung und Unterstützung zur bestmöglichen Förderung der akademischen, sozialen, musischen und körperlich-gesundheitlichen Entwicklung der Jugendlichen,
  • Begleitung und Steuerung gruppendynamischer Prozesse,
  • fördernde und motivierende Gestaltung des gemeinschaftlichen Zusammenlebens,
  • Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Eltern, Internatspädagogen, Psychologen und Leitung,
  • Wochendienste, Wochenenddienste und Nachtdienste (in Wechselschicht).

Wir erwarten von Ihnen:

  • einen sozialpädagogischen Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss,
  • Teamfähigkeit, Ideenreichtum, Kommunikationsfähigkeit und Organisationstalent,
  • Erfahrung in längerfristiger Begleitung von Jugendlichen,
  • Führerscheinklasse B,
  • die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung.

Ausführliche und vollständige Bewerbungsunterlagen

  • aussagekräftiges Bewerbungsschreiben;
  • tabellarischer Lebenslauf;
  • Darstellung der beruflichen Entwicklung
  • Kopien der Zeugnisse bzw. anderer Zeugnisse und Ausbildungsnachweise – bei ausländischen Abschlüssen außerdem beglaubigte Übersetzungen der Zeugnisse in die deutsche Sprache sowie die Anerkennung des Abschlusses nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
  • Kopien dienstlicher Beurteilungen und Empfehlungen

sind bis spätestens 21.11.2023 zu richten an:

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Dresden
Referat 25, Frau Lorenz
Großenhainer Straße 92
01127 Dresden

Wir bieten Ihnen für diese sehr verantwortungsvolle Aufgabe eine Bezahlung, die den Regelungen des Tarifvertrages der Länder unterliegt. Die Eingruppierung erfolgt in Abhängigkeit von der Ausbildung bis zur Entgeltgruppe S11b TV-L. Eine Wechselschichtzulage wird bei entsprechenden Voraussetzungen gezahlt. Die Beschäftigung ist unbefristet geplant. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Eine Teilzeitbeschäftigung für diese Stelle ist leider nicht möglich.
Es werden eine Jahressonderzahlung sowie vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es erfolgt eine betriebliche Altersvorsorge bei der VBL. Die Nutzung eines Jobtickets ist möglich.

Die Besetzung der Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beabsichtigt.

Mit Eintritt des Masernschutzgesetzes zum 01.03.2020 sind in Kindertagesstätten, Heimen und Schulen tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Masern-Schutzimpfung verpflichtet. Der Nachweis über den Erhalt der Masern-Schutzimpfung ist der Bewerbung beizufügen.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber, werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Zur angemessenen Berücksichtigung bitten wir, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Gern können Sie Näheres erfahren unter:

Sächsisches Landesgymnasium Sankt Afra Meißen
Freiheit 13 · 01662 Meißen
03521/456 0
st.afra@st-afra.smk.sachsen.de · www.sankt-afra.de